AGB
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der 4Nav Datentechnik Lothar Müller (im Folgenden "4Nav" genannt) bestätigt worden sind.
2. Nutzungsrechte an der Software
a) Soweit 4Nav dem Kunden Software verkauft, verschafft sie ihm ein einfaches nicht ausschließliches, dauerhaftes, nicht einseitig widerrufliches, übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Programminstallation, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher, den Ablauf des Programms, die Erstellung einer Sicherungskopie und notwendige Handlungen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen.
b) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen der Software auf mehr als nur einer Datenverarbeitungsanlage unzulässig, es sei denn, eine EDV-Anlage ist vorübergehend nicht einsatzbereit. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Datenverarbeitungsanlagen zugleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.
3. Vervielfältigungsrechte
a) Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist, insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
b) Darüber hinaus darf der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen. Der Kunde kann ferner die Daten seines Massespeichers inklusive der dort installierten Software sichern.
4. Dekompilierung und Programmänderungen
a) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind nur für den eigenen Gebrauch ausschließlich zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen (§ 69e UrhG) zulässig. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch insoweit, als er sich auf die eigene Verwendung durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter beschränkt und nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise gewerblich verwertet werden soll.
b) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 4Nav zulässig.
c) Schutzvermerke wie Copyrightvermerke, Urhebervermerke und andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden und müssen in allen Kopien der Software und der Dokumentation übernommen werden.
5. Zugriffschutz
a) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
b) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen.
6. Der Kunde...
...ist nicht befugt, Lieferungen und Leistungen der 4Nav Dritten gewerblich zur Nutzung zu überlassen.
7. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn 4Nav eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die 4Nav behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
8. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von 4Nav liegt, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der 4Nav genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigt die 4Nav zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die 4Nav zur Preisanpassung.
9. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die 4Nav. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der 4Nav nachzuweisen.
10. Versendung und Gefahrenübergang, Mängelrüge
Sach- und Preisgefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von der 4Nav verlassen hat. Bei Sendungen an die 4Nav trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der 4Nav, sowie die gesamten Transportkosten. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht der 4Nav aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, bar per Nachnahme oder per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die 4Nav zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von der 4Nav gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die 4Nav andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die 4Nav weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die 4Nav steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.Die 4Nav ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
12. Eigentums- und Nutzungsvorbehalt; Rechte an der Ware
a) Soweit 4Nav dem Kunde Ware verkauft, behält sich 4Nav bis zur vollständigen Bezahlung des Preises das Eigentum an der Hardware und der Dokumentation sowie die Nutzungsrechte an der Software vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über diese Ware nur mit schriftlicher Zustimmung der 4Nav verfügen. Er ist bis zur vollständigen Begleichung auch nicht befugt, die Waren zu nutzen.
b) Vor Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, 4Nav bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware sowie bei jedem Wechsel des Geschäftssitzes unverzüglich zu unterrichten.
c) Befindet sich der Kunde für einen Zeitraum von mehr als einen (1) Monaten mit dem Kaufpreis in Zahlungsverzug, ist 4Nav berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist die vom Kunden noch nicht oder nicht vollständig bezahlten Waren vom Kunden herauszuverlangen auch ohne zuvor vom entsprechenden Kaufvertrag zurückzutreten. Das Nutzungsrecht an der Software erlischt, soweit 4Nav in Anwendung der vorbenannten Bestimmungen die Datenträger für die Software herausverlangt.
13. Gewährleistung bei Softwarefehlern
a) Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde 4Nav in allen ihm erkennbaren Einzelheiten - soweit möglich in reproduzierbarer Form - zu rügen.
b) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, vollständig fehlerfreie Software zu entwickeln. Mängel werden von 4Nav innerhalb angemessener Fristen behoben (Nacherfüllung).Liegt an der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen ein Mangel vor, so ist 4Nav nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung berechtigt. 4Nav kann die Ersatzlieferung auch durch Überlassung einer neuen Programmversion (Update) erbringen.
c) Wenn die Nacherfüllung wegen eines Mangels fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von 4Nav abgelehnt wird, ist der Kunde berechtigt, in Anwendung der gesetzlichen Regelungen den Preis zu reduzieren (Minderung) oder - falls der Mangel erheblich ist - vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt). Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit den Haftungsbestimmungen dieser AGB zu fordern, bleibt unberührt.
d) 4Nav steht nicht für Mängel ein, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht vertragsgemäß genutzt bzw. unberechtigte Änderungen an der Leistung vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der betreffende Mangel nicht auf die vertragswidrige Nutzung bzw. Änderung zurückzuführen ist.
e) Sollte der Käufer Ware übersenden, bei der sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandentschädigung zugunsten der 4Nav in Höhe von EURO 50,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender, angemessener höherer Betrag als vereinbart.
14. Gewährleistung bei Hardwarefehlern
a) Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde 4Nav in allen ihm erkennbaren Einzelheiten - soweit möglich in reproduzierbarer Form - zu rügen.
b) Mängel werden von 4Nav innerhalb angemessener Fristen behoben (Nacherfüllung). 4Nav kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile nach ihrer Wahl reparieren (Nachbesserung) oder austauschen (Ersatzlieferung). In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Kunde gibt 4Nav die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nacherfüllung.
c) Wenn die Nacherfüllung wegen eines Mangels fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von 4Nav abgelehnt wird, ist der Kunde berechtigt, in Anwendung der gesetzlichen Regelungen den Preis zu reduzieren (Minderung) oder - falls der Mangel erheblich ist - vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt). Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit den Haftungsbestimmungen dieser AGB zu fordern, bleibt unberührt.
d) 4Nav steht nicht für Mängel ein, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht vertragsgemäß genutzt bzw. unberechtigte Änderungen an der Leistung vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der betreffende Mangel nicht auf die vertragswidrige Nutzung bzw. Änderung zurückzuführen ist.
e) Sollte der Käufer ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandentschädigung zugunsten der 4Nav in Höhe von EURO 50,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender, angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser der 4Nav in Rechnung stellt) als vereinbart.
15. Haftung
4Nav haftet:
15.1 für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten von 4Nav beruhen,
15.2 im Falle einer von 4Nav zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht von 4Nav auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragstypisch und vorhersehbar sind Schäden bis zu 1000,-- €.
15.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen und Folgeschäden ist - außer in den Fällen von Vorsatz - ausgeschlossen.
15.4 4Nav haftet nicht für unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von 4Nav liegende und von 4Nav nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt. Vom Eintritt des Ereignisses bzw. der Störung wird 4Nav den Kunden in angemessener Weise unterrichten. Falls das Ereignis bzw. die Störung länger als zwei Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
15.5 Im Übrigen ist die Haftung von 4Nav ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16. Verjährung
(1) Nacherfüllungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb einer Frist von 24 Monaten, sofern nicht ein Fall von Arglist vorliegt. Die Frist beginnt bei Veräußerung von Hard- und Software mit der Ablieferung.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb von 24 Monaten, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Frist beginnt bei Veräußerung von Hard- und Software mit der Ablieferung. Das gilt nicht, falls es sich um einen Personenschaden oder um einen Schaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes handelt.
(3) Vertragliche Ansprüche des Kunden, die auf einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung beruhen, verjähren - sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen - innerhalb von 3 Jahren beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, falls der Kunde den Ersatz von Personenschäden geltend macht.
17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der 4Nav und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche UN Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Kamen als Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
18. Datenschutz
Die 4Nav ist berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
19. Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbindung der Ware einzuholen.
20. Widerrufsrecht
Sie können die erhaltene Ware mit Ausnahme von Software, die entsiegelt wurden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben oder den Kaufvertrag durch schriftliches Rücknahmeverlangen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung ist bitte freizumachen. Für nicht freigemachte Rücksendungen, deren Warenwert unter EURO 40,00 liegt, müssen wir EURO 6,-- berechnen. Sollte ein Artikel technisch defekt sein, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit unserem Kundendienst, um das Problem schnell und unbürokratisch zu lösen. Den Retourartikel sorgfältig verpackt und ausreichend frankiert senden an: 4Nav Datentechnik Lothar Müller Südkamener Straße 31 F, 59174 Kamen.. Wir empfehlen den von der Post oder einem anderen Versandunternehmen erhaltenen Paketzettel als Aufgabebestätigung sorgfältig aufzubewahren. Dieser stellt im Falle des Paketverlustes den einzigen Beweis für die Rücksendung dar.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
21. Sonstiges
a) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbedingung abzutreten.
b) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt